Wohnsitz ummelden nach dem Umzug: Fristen & Behördengänge
Die Ummeldung wird im Trubel des Umzugs gerne vergessen — dabei ist sie gesetzlich verpflichtend und an eine feste Frist gebunden.
Wie viel Zeit habe ich?
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Meldebehörde (Bürgeramt/Einwohnermeldeamt) anmelden. Das gilt für den Hauptwohnsitz ebenso wie für einen Nebenwohnsitz.
Wo melde ich mich um?
Zuständig ist das Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Stadt — egal ob Wetzlar, Gießen, Marburg oder eine andere Gemeinde in Mittelhessen. Viele Ämter bieten mittlerweile eine Terminvereinbarung online an; in manchen Fällen ist die Ummeldung auch online möglich.
Was muss ich mitbringen?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter, gesetzlich vorgeschrieben)
- Bei Eigentum: ggf. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Bei mehreren Personen im Haushalt: Ausweisdokumente aller Personen bzw. eine Vollmacht
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Eine verspätete Ummeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Es lohnt sich also, den Termin gleich in der ersten Woche nach dem Einzug einzuplanen — am besten direkt neben den anderen Behördengängen aus der Umzugscheckliste.
Was sollte ich sonst noch ummelden?
- Kfz-Zulassung, falls sich das zuständige Zulassungsbezirk ändert
- Bank, Versicherungen und Abonnements
- GEZ/Rundfunkbeitrag (Adressänderung online möglich)